Im Juli 2023 unterzeichneten die beiden Behörden Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) und Zollamt Österreich (ZAÖ) eine Kooperationsvereinbarung zur verstärkten strategischen Zusammenarbeit im Bereich der Kontrollen. Im gemeinsamen Bereich der Einfuhrkontrollen unterliegt dem ZAÖ die Kontrolle aller eingeführten Waren wobei das BAES für Waren zuständig ist die dem Futtermittel-, Dünge-, Saatgut- und Pflanzenschutzgesetzt unterliegen oder auch dem Vermarktungsnormengesetz.
Mit der Vereinbarung möchte man den Austausch von Fachwissen verstärken, denn gerade in der Kontrolle sei der Wissensaustauch und eine koordinierte Vorgehensweise der beteiligten Behörden von entscheidender Bedeutung, wie BAES-Direktor Thomas Kickinger unterstreicht. „Eine engmaschige Kontrolle beim Import oder Reiseverkehr steigert insgesamt die Sicherheit für die heimische Pflanzenwelt sowie die Qualität unserer Agrarprodukte.“
Quelle: aiz.info