Wie der Landwirtschaftliche Informationsdienst berichtet haben fünf Bundesstellen gemeinsam mit Agroscope ein Bewilligungsverfahren für den Einsatz von Sprühdrohnen mit Pflanzenschutzmitteln entwickelt. Der Antrag zu Bewilligung kam von der Firma Agrofly. Die Schweiz ist europaweit das erste Land, das so ein Verfahren zulässt.
Hohe Anforderungen
Damit eine Bewilligung erteilt wird, muss die Drohne u. a. automatisch eine vorgegebene Flugroute mit max. 50 cm Abweichung abfliegen können. Die hohen Anforderungen sollen sicherstellen, dass negative Auswirkungen der Pflanzenschutzmittel minimiert werden. Im Vergleich zu Helikoptersprühflügen stellen Sprühdrohnen eine abdriftarme Alternative dar. Zugelassene Drohnen müssen alle drei Jahre getestet werden.
Quelle: LID