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Neue Kollektivverträge

Ein Artikel von Red. | 01.02.2018 - 00:45
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Wie die Bundesinnung der Gärtner und Floristen meldet, konnten die Lohnverhandlungen zum Kollektivvertrag für Floristen und Blumeneinzelhändler Anfang Jänner erfolgreich abgeschlossen werden. Zur mittelfristigen Erreichung des Mindestlohns von € 1.500 wurden in einem ersten Schritt die einzelnen Löhne um 2,2 % bis 6,0 % erhöht. Die Lehrlingsentschädigungen wurden um 3 % erhöht. Geltungstermin ist der 1. Februar 2018.

Ende Jänner konnten auch die Verhandlungen zum Kollektivvertrag für Dienstnehmer in gewerblichen Gärtner- und Landschaftsgärtnerbetrieben abgeschlossen werden. Die KV-Löhne werden um durchschnittlich 2,45 % angehoben, ebenso die Lehrlingsentschädigungen. Geltungstermin ist der 1. März 2018.

Die Kollektivverträge und Lohntabellen finden Sie auf der Seite der WKO.


Quelle: WKO