Wie die Bundesinnung der Gärtner und Floristen meldet, konnten die Lohnverhandlungen zum Kollektivvertrag für Floristen und Blumeneinzelhändler Anfang Jänner erfolgreich abgeschlossen werden. Zur mittelfristigen Erreichung des Mindestlohns von € 1.500 wurden in einem ersten Schritt die einzelnen Löhne um 2,2 % bis 6,0 % erhöht. Die Lehrlingsentschädigungen wurden um 3 % erhöht. Geltungstermin ist der 1. Februar 2018.
Ende Jänner konnten auch die Verhandlungen zum Kollektivvertrag für Dienstnehmer in gewerblichen Gärtner- und Landschaftsgärtnerbetrieben abgeschlossen werden. Die KV-Löhne werden um durchschnittlich 2,45 % angehoben, ebenso die Lehrlingsentschädigungen. Geltungstermin ist der 1. März 2018.
Die Kollektivverträge und Lohntabellen finden Sie auf der Seite der WKO.
Quelle: WKO