Pennisetum setaceum steht auf der Liste der invasiven Arten und unterliegt somit einem Verkaufsverbot in der EU. Ein amerikanischer Gräserexperte sowie DNA-Analysen bestätigen nun die Einordnung von rotlaubigen Sorten zu einer eigenständigen Art Pennisetum advena, sie dürfen daher nicht als invasiv eingestuft werden. Der ZVG fordert nun ein Klarstellung der EU für diese gärtnerisch wichtigen Arten.
Nicht invasive Arten
Nach der Einstufung und Aufnahme von Pennisetum setaceum auf die EU-Liste der invasiven Arten im Juli 2017 (Gärtner+Florist hat berichtet) hat der ZVG Experten zur Bewertung eingeschaltet. Der amerikanische Gräserexperte Dr. Joseph Wipff stellte fest, dass die rotlaubigen Gräser (Pennisetum advena, P. macrostachys und P. setaceum) eigenständige Arten in der Gattung darstellen. Als eigenständige Art darf also Pennisetum advena nach Auffassung des ZVG nicht als invasiv eingestuft werden.
Eine weitere Bestätigung zur Einordnung der Sorte 'Rubrum' liegt nun durch DNA-Analysen in den Niederlanden vor. Die Untersuchung der Wildart Pennisetum setaceum und der Sorten 'Rubrum', 'Summer Samba', 'Sky Rocket', 'Fireworks' und 'Cherry Sparkler' ergab dass alle Sorten zur Art P. advena gehören und somit nicht von den Verboten betroffen sein dürfen.
Der Verwaltungsaussuss über invasive Arten tagt am 5. Dezember 2017, der ZVG fordert eine klare Entscheidung von seiten der EU zu Pennisetum advena. Nur so könnten Jungpflanzenbetriebe die Produktion weiterplanen, da es sich um eine gärtnerisch wichtige Kultur handle.
Quelle: ZVG