1507623150919.jpg

© Baumeister Ing. Engelbert Hosner, EUR ING./ pixelio.de

EU: Reform der Mehrwertsteuer

Ein Artikel von Red. | 10.10.2017 - 08:26

Vorteile des gemeinsamen Binnenmarktes nutzen

1507623150919.jpg

© Baumeister Ing. Engelbert Hosner, EUR ING./ pixelio.de

Pläne der Europäischen Kommission für eine Reform des EU-Mehrwertsteuersystems sollen einerseits zu einer verbesserten Situation für Regierungen und Unternehmen beitragen, andererseits Schlupflöchern und grenzüberschreitenden Betrugsfällen vorbeugen. Das neue System soll demnach wesentlich robuster sein. Insgesamt gehen jedes Jahr 150 Mrd. an Mehrwertsteuern verloren, so die Einschätzung der Europäischen Kommission.

Mit der Reform sollen Mitgliedstaaten grenzübergreifende Mehrwertsteuerumsätze spätestens ab dem Jahr 2022 wie inländische Umsätze im Gemeinsamen Binnenmarkt behandeln. Das neue System soll  es europäischen Unternehmen ermöglichen, alle Vorteile des Binnenmarktes zu nutzen und auf den Weltmärkten zu bestehen. Denn grenzüberschreitend tätige Unternehmen haben derzeit um 11 % höhere Kosten für die Vorschrifteneinhaltung als jene, die nur im Inland tätig sind.

Die vier Eckpfeiler der Reform

Vier grundlegende Prinzipien sollen in dem neuen Mehrwertsteuersystem vereinbart werden:

  • Betrugsbekämpfung
Auf den grenzüberschreitenden Handel zwischen Unternehmen wird künftig Mehrwertsteuer erhoben. Diese Art von Handel ist derzeit von der Mehrwertsteuer befreit.
  • Zentrale Anlaufstelle
Eine zentrale Anlaufstelle soll es grenzüberschreitend tätigen Unternehmen erleichtern, ihren mehrwertsteuerlichen Pflichten nachzukommen. Unternehmer können in einem Online-Portal in ihrer eigenen Sprache und nach den gleichen Regeln wie in ihrem Heimatland Erklärungen abgeben und Zahlungen durchführen.
  • Größere Kohärenz
Umstellung auf das „Bestimmungslandprinzip“, bei dem der endgültige Betrag der Mehrwertsteuer stets an den Mitgliedstaat des Endverbrauchers entrichtet wird und dem in diesem Mitgliedstaat geltenden Satz entspricht.
  • Weniger Bürokratie
Vereinfachung der Vorschriften für die Rechnungslegung, sodass die Verkäufer, auch beim grenzüberschreitenden Handel, Rechnungen gemäß den Vorschriften ihres eigenen Landes stellen können.


Quelle: Europäische Kommission