Die Signatur wird die einzelnen Barumsätze (Belege) miteinander verketten. Seit August 2016 ist die Registrierung der Signaturkarte über FinanzOnline möglich.
Belege
Für den Kunden ist anhand des maschinenlesbaren Codes z. B. QR Code auf den ersten Blick erkennbar, ob der vorliegende Beleg von einer gesicherten Registrierkassa erstellt wurde.
Sichere Kassa in fünf Schritten
1. Beschaffung der Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit
Die erforderlichen Signaturkarten können Sie über zugelassene Vertrauensdiensteanbieter oder deren Registrierungsstellen beziehen, in manchen Kassen ist die Signatur bereits zentral in Form eines Hardware-Moduls geregelt. Auch Kassenhändler bzw. Kassenhersteller können Registrierungsstellen sein.
In Österreich sind derzeit folgende Unternehmen als Vertrauensdiensteanbieter zugelassen:
- A-Trust GmbH
- e-commerce monitoring GmbH
- PrimeSign GmbH
2. Initialisierung der manipulationssicheren Registrierkassa
Die Ausstattung der Registrierkasse mit der Sicherheitseinrichtung wird meistens mit einem Softwareupdate durchgeführt, das vom Kassenhersteller zur Verfügung gestellt wird. Bei neuen Registrierkassen ist möglicherweise der Manipulationsschutz bereits in der Kassensoftware vorhanden.
Zum Abschluss der Initialisierung der Registrierkassa gehört auch die Herstellung der Verbindung zwischen Registrierkassa und Signaturkarte. Für diese Initialisierung müssen Sie Kontakt mit dem Kassenhersteller aufnehmen.
3. Erstellung des Startbeleges
Um den manipulationssicheren Betrieb der Registrierkassa herzustellen, müssen Sie unmittelbar nach der Initialisierung einen Startbeleg ausstellen. Die richtige Vorgehensweise zur Erstellung im eigenen Kassensystem klären Sie mit dem Kassenhersteller. Unmittelbar nach der Erstellung des Startbeleges können Sie den Betrieb mit der Registrierkassa aufnehmen.
4. Registrierung über FinanzOnline
Spätestens eine Woche nach Erstellung des Startbeleges ist die Signaturkarte und – wenn nicht bereits erfolgt – die Registrierkassa beim Finanzamt über FinanzOnline anzumelden. Registrierkassen mit Internetzugang können diese Daten möglicherweise direkt an FinanzOnline übertragen.
Folgende Daten sind für die Anmeldung notwendig:
- Art der Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit
- Seriennummer des Signatur- bzw. Siegelzertifikats der Signaturkarte
- Name des Vertrauensdiensteanbieters
- Kassenidentifikationsnummer der Registrierkasse
- AES-Schlüssel der Registrierkasse
5. Prüfung des Startbeleges
Spätestens eine Woche nach der Erstellung des Startbeleges müssen Sie den Startbeleg prüfen. Mit Hilfe der BMF Belegcheck-App wird festgestellt, ob die Inbetriebnahme ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Ebenso können der eigene QR Code und die eigenen Belege geprüft werden. Das Ergebnis und mögliche Fehler der Prüfung werden am Display des Smartphones oder Tablets angezeigt.
Vor der ersten Anwendung müssen Sie die BMF Belegcheck-App durch Eingabe des Authentifizierungscodes aus der FinanzOnline-Registrierung freischalten
Ohne Internet oder Smartphone
Verfügen Sie über keinen Internetanschluss und kein Smartphone, kontaktieren Sie für Informationen zum Ersatzverfahren mittels Formular RK1 zur Registrierung von Registrierkassen die Registrierkassenhotline des Finanzamtes unter 050 233 799.
Weitere, umfangreiche Detailinfos sind unter www.bmf.gv.at > Steuern > Für Selbstständige & Unternehmen >Registrierkassen abrufbar.
Quelle: LK NÖ