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Bio–Aktions-Programm Wien beschlossen

Ein Artikel von Ing. Robert Fitzthum/LK Wien | 21.11.2016 - 11:19
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Die Bio Förderaktion in Wien wurde in den letzten Wochen erarbeitet und ist als Ergänzung zu den bereits auf Bundesebene bestehende Fördermaßnahme und Aktivitäten für die biologische Landwirtschaft (Aktionsprogramm, ÖPUL etc.) zu sehen.

Neu gegründeten Bio Betrieben sowie bisher konventionelle arbeitenden Betrieben, die sich für eine biologische Wirtschaftsweise entscheiden, wird während der Umstellungsphase in den ersten drei Jahren ein Zuschuss aus Landesmitteln gewährt.
Jeder Betrieb der neu in die Biolandwirtschaft einsteigt, erhält max. € 15.000,- Einstiegs- oder Umstiegs Prämie. Dieser Betrag wird innerhalb von drei Jahren in zwei Teilen ausbezahlt.

Für alle landwirtschaftlichen Produktionssparten

Diese Maßnahme wird für alle landwirtschaftlichen Produktionssparten in Wien (Ackerbau, Gartenbau, Weinbau, Obstbau, etc.) angeboten und kann sowohl bei einzelbetrieblichen Umstellungen, aber auch bei gemeinschaftlichen Bioprojekten zur Anwendung kommen.
Für die Beantragung ist die Erstellung eines Betriebskonzeptes mit einem Berater der LK Wien erforderlich. Die Umsetzung erfolgt auf der Rechtsbasis der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 („De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor“). Zur Umsetzung wurde eine eigene Landesförderrichtlinie erstellt, die unter www.lk-wien.at abrufbar ist und rückwirkend mit 1. Jänner 2016 in Kraft ist.

Die Landesrichtlinie ist bis 2020 genehmigt. Auf Basis einer geschätzten Anzahl von 5 – 7 Umstellungsbetrieben pro Jahr wird mit einem Finanzbedarf von ca. 75.000 € pro Jahr kalkuliert, somit einem Landesmittelbedarf von rund 300.000 € für die gesamte Periode von 2016 -2020.

Beratung verpflichtend

Verpflichtend während der Umstellungsphase ist die Inanspruchnahme einer anerkannten Bio-Beratung im Ausmaß von mindestens 10 Stunden. Der Nachweis ist bis zur zweiten Teilauszahlung zu erbringen.
Weiters ist die Bewirtschaftung des Betriebs für mindestens fünf Jahre ab dem Jahr des Neueinstiegs in die biologische Bewirtschaftung zu gewährleisten.

Die Antragsstellung erfolgt durch den Förderwerber bzw. die Förderwerberin mittels Antragsformular bei der Landwirtschaftskammer Wien.

Wichtig: Der Förderantrag muss unbedingt innerhalb eines Jahres nach der ersten Meldung als Biobetrieb gestellt werden. Es gilt das Datum des Kontrollvertrags mit einer zertifizierten Biokontrollstelle.