Laut dem Präsidenten des Bundesverbandes der österreichischen Gärtner und des Landesverbandes „Die Gärtner Burgenlands“, ÖR Albert Trinkl, ist das Herbstgeschäft (Allerheiligen/Allerseelen und Advent/Weihnachten) mit rund 30 % des Jahresumsatzes, nach der Beet- und Balkonpflanzensaison im Frühjahr, die zweit wichtigste Geschäftszeit für die heimischen Gärtnereien.
Die klassischen Allerheiligenblumen sind Topf- und Schnittchrysanthemen sowie andere kälteunempfindlichen Blumen, wie Erica, Calluna und Stiefmütterchen. Die wichtigsten Bestandteile der Gestecke und Buketts sind Topf- und Schnittchrysanthemen, Tanne, Wacholder, Schmuckgrün, Silberfichte sowie Zapfen aller Art und Größe.
Heimische Gartenbaubetriebe
„Da vor Allerheiligen und Allerseelen und in der Adventzeit unsere Gärtner eine Hauptsaison haben, in der sie einen großen Teil ihres Jahresumsatzes erwirtschaften, ersuchen wir alle Burgenländerinnen und Burgenländer ihre Blumen, Kränze, Buketts und Blumengestecke bei den heimischen Gartenbaubetrieben zu kaufen. Dadurch wird auch die Wertschöpfung in unserem Land erhöht und Arbeitsplätze gesichert“, so Landwirtschaftskammer-Vizepräsident Resetar und Gärtnerpräsident Trinkl abschließend.
Allerheiligenmarkt Wien Zentralfriedhof
Die Allerheiligenmärkte 2016 werden aufgrund der Marktordnung für die Stadt Wien (Marktordnung 2006) in der Zeit von Dienstag, 25. Oktober bis einschließlich Mittwoch, 2. November 2016 abgehalten.
Als Marktgebiet im Bereich des Zentralfriedhofes gelten in dieser Zeit die Rundplätze vor dem I. bis III. Tor, die Verkehrsflächen vor dem IX. (Station Kledering) und XI. Tor des Zentralfriedhofes sowie auf den beidseitigen Gehsteigen der Zufahrtstraße zum Krematorium.
Verkaufszeit: 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Standaufbau: 25. Oktober 2016, ab 6.00 Uhr
Am 2. November 2016 müssen die Marktstände bis längstens 22:00 Uhr abgebaut und die Marktflächen geräumt sein. Am Marktgebiet finden die Bestimmungen der Marktordnung 2006 Anwendung.
Hauptmarkttag vor dem Zentralfriedhof: Dienstag, 1. November 2016 An diesem Tag ist die Einfahrt in den Friedhof für Besucher nicht möglich. Ausgenommen davon sind im Sinne des § 29b StVO dauernd stark gehbehinderte Personen. Für diesen Personenkreis (Ausweispflicht) ist die Einfahrt bei Tor XI zu ermöglichen.
Quelle: LK Burgenland und Wien