Da die SVB die Hauptfeststellungsbescheide noch nicht vom Bundesrechenzentrum erhalten hat, wird ersucht, Fragen dazu, direkt mit dem zuständigen Finanzamt zu klären. Die Berechnung der konkreten Auswirkungen auf die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge werden der SVB erst nach Schaffung der entsprechenden technischen Rahmenbedingungen möglich sein.
Unterdessen hat sie auf ihrer Homepage (www.svb.at) einen Beitragsrechner bereitgestellt, mit dem jeder Versicherte unverbindlich seine Beiträge aufgrund der neuen Einheitswerte berechnen kann.
Für allgemeine sozialversicherungsrechtliche Fragen zur Einheitswert-Hauptfeststellung hat die SVB eine Hotline unter der Tel.-Nr. 01/797062002 eingerichtet, die österreichweit von Montag bis Donnerstag, jeweils von 8 bis 15 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 13 Uhr erreichbar ist.
Quelle: aiz.info