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Pflanzenschutzmittel: Wohin mit den Restmengen?

Ein Artikel von LKÖ | 08.05.2015 - 11:08
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Die Restmenge eines Pflanzenschutzmittels darf man nicht in einer Kultur ausbringen, in der das Produkt nicht zugelassen ist.
Trotz sorgfältiger Vorbereitung und Bemessung befinden sich aber Brühreste im Behälter, in der Pumpe, im Filter, in Schlauchleitungen und Armaturen – auch wenn keine Spritzflüssigkeit mehr austritt.

Wie bringt man aber die Restmengen sachgerecht aus? Dazu verdünnt man unmittelbar nach Beenden der Spritzarbeiten die Restmenge mit sauberem Wasser im Verhältnis 1:10 und bringt sie auf der zuvor behandelten Fläche aus. Diesen Vorgang sollte man mindestens 2 mal durchführen, um alle Wirkstoffreste zu entfernen.

Die Spritzbehälter müssen innen regelmäßig von Anlagerungen befreit werden. Nach dem Einsatz von Sulfonylharnstoff-Herbiziden z. B. muss sofort anschließend eine gründliche Innenreinigung mit speziellen Reinigungsmitteln erfolgen. Anschließend bringt man die Spülflüssigkeit auf der behandelten Fläche aus.

Weder die Innenreinigung noch die Außenreinigung der Pflanzenschutzgeräte darf in der Nähe von Gewässern und Brunnen und auch nicht auf befestigten Flächen am Hof erfolgen. Nur so kann gewährleistet werden, dass das Grundwasser nicht verunreinigt wird.