Was haben Hotelnächtigungen, Theater- und Kinoaufführungen und Blumen gemeinsam? All das wird ab Jänner 2016 mit 13 % statt der bisher ermäßigten 10 % besteuert.
"Saatgut und Pflanzen", "Blumen und Blüten", "Blattwerk, Blätter, Zweige" sowie andere Pflanzenteile "zu Binde- und Zierzwecken" fallen unter den neuen Mehrwertsteuersatz. Auch Brennstoffe wie Hackschnitzel, Pellets und Holzbriketts sind davon betroffen. Die Erhöhung des ermäßigten Steuersatzes soll dem Staat bis zu 700 Millionen bringen.
"Jede Steuererhöhung belastet den Kunden – und indirekt auch den Unternehmer. Dass es nun 13 % statt der befürchteten 20 % geworden sind, beruhigt uns Gärtner und Floristen zumindest ein wenig", so KR Rudolf Hajek, Bundesinnungsmeister der Gärtner & Floristen und Präsident des Blumenbüros Österreich, in einer ersten Stellungnahme. Dieses Ergebnis sei auch den zahlreichen Sitzungen und Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgern seit vergangenem Sommer zu verdanken.
Ob durch den höheren Steuersatz Umsatzeinbußen zu erwarten sein werden, lässt sich noch nicht abschätzen. Das hängt wohl davon ab, wieviel den Konsumenten Blumen und Pflanzen wert sind.
Registrierkassenpflicht für Unternehmer
Neu ist für Unternehmer (ab 15.000 Euro Jahresumsatz) ab 2016 auch der für Bargeldgeschäfte verpflichtende Einsatz von Registrierkassen und die Ausstellung von Rechnungen. Diese Regelung soll mit 900 Mio. Euro den größten Anteil des 1,9 Mia. Euro schweren Betrugsbekämpfungspaketes einbringen.