Wie könnte sich die Zukunft des Gemüsebaus entwickeln? Klimatische, gesellschafts- und preispolitische Veränderungen verlangen nach einem Perspektivenwechsel und Strukturwandel bei den Produzenten. Diese Thematik erörterte der norddeutsche Gemüseerzeuger Christian Ufen gemeinsam mit den Besuchern des 11. Wiener Landesgartenbautages, welcher am 27. Februar 2014 in der Kammermeierei Schönbrunn veranstaltet wurde. Ufen ist Landwirt und Vorsitzender der Bundesfachsektion Gemüsebau im Zentralverband Gartenbau.
Nach seinen bisherigen Erfahrungen wird den Gartenbau neben dem Klimawandel vor allem der Druck durch Wirtschaft und Politik zukünftig stark beeinflussen. Wachsende Nachhaltigkeitsforderungen seitens der Konsumenten führen zu Verschärfungen bei gesetzlichen Vorgaben. Einen wesentlichen Anteil an der aktuellen Preispolitik haben vor allem auch die strengen Auflagen durch die Lebensmitteleinzelhandelsketten.
Natürlich vom Gärtner – AMA-Werbung für den Gartenbau 2014
Über die Marketingaktivitäten der AMA-Werbung für den Gartenbau 2014 referierte Dr. Michael Blass, Geschäftsführer der Agrarmarkt Austria Marketing GmbH. Im Bereich „Obst und Gemüse“ werden diese unter der Zielvorgabe geführt, den Obst- und Gemüsekonsum insbesondere bei jungen Konsumenten zu fördern. Außerdem sollen die Konsumenten stärker für saisonale Ware sensibilisiert werden. Kernzielgruppen sind junge Familien unter 35 Jahren, Kinder und Jugendliche im Schulalter und Multiplikatoren und Meinungsbildner. In der seit 2013 laufenden Plakatkampagne „100 Gründe 100 zu werden“ wird die Vielfalt von Obst und Gemüse und deren gesundheitliche Wirkung thematisiert. Für diese erfolgreiche Marketingaktivität erhielt die AMA im Vorjahr den Transport Media Award.
Im ORF werden außerdem Freitags in der Primetime unter „Infos und Tipps“ Saisontipps in Form von redaktionell gestalteten TV-Spots ausgestrahlt.
Bei den zahlreich angebotenen Genuss- und Informationsbroschüren kommen heuer neue Leporelli zu Gemüsesorten wie Kürbis, Paprika, Spargel, Blattgemüse u. a. hinzu.
Spezifische Werbeformen als Tablett-Sets für öffentliche Institutionen werden mit einer Auflage von 33.000 Stück angeboten. Ein Gewinnspiel im Vorjahr bewies den hohen Rücklauf dieser Marketingaktivität.
Wer die neuen Medien bevorzugt, dem bietet die AMA einen digitalen Kiosk für Gemüse an.
Als Unterrichtsmaterialien für Volksschulen stehen bei der AMA spezielle Koffer zu den Themen Apfel, Gemüse und Erdapfel zur Verfügung.
Zierpflanzenmarketing
Im Bereich des Zierpflanzenmarketings bewegt sich die Kernzielgruppe bei 25–60 Jahren. Adressaten sind vorwiegend weibliche Gartenbesitzer, Medien und Meinungsbildner, Schüler und Lehrer sowie Produzenten und der Handel. ORF-Saisontipps mit begleitenden redaktionellen Einschaltungen in den Printmedien, Broschüren, Fahnen und Taschen für den Point of Sale sowie ein umfangreiches Serviceangebot im Internet unter www.zumgaertner.at zählen zu den Werbemaßnahmen.
Die neue Werbelinie unter dem Motto „Natürlich vom Gärtner und Floristen“ dient zur Stärkung der Fachbetriebe und des Vertrauensaufbaus zwischen Kunden und Anbieter.
Bei den Fahnen für den Point of Sale kommt 2014 einen neue Serie zu Beet und Balkon hinzu.
Der AMA-Auftritt im Internet www.zumgaertner.at wurde grafisch erneuert und inhaltlich erweitert. Der Kunde findet dort ab Frühjahr 2014 u. a. Informationen über das Angebot der Fachbetriebe, Tipps zur Standortwahl für Pflanzen sowie deren Pflanzung und Pflege. Weiters findet man Informationen zum Sortiment, zu Beratungen, Serviceangeboten und Terminen. Ein Gärtnerfinder und eine Jobbörse runden das Angebot ab.
Abschließend präsentierte Blass noch einige Statistiken zum Konsum von lebenden Pflanzen und Waren des Blumenhandels in Österreich. Demnach ist der Pro-Kopf-Verbrauch in Euro vom Jahr 2007 mit 65,5 Euro auf 74,2 Euro im Jahr 2012 gestiegen.
Neuerungen im Bereich der Ausländerbeschäftigung
Über mehrere Neuerungen bei der Ausländerbeschäftigung, sowohl auf fachlicher als auch organisatorischer Ebene, informierten Gerhard Hofbauer und Sabine Sebastianelli vom AMS Wien die Besucher.
Für die Arbeitsaufnahme von bulgarischen oder rumänischen Staatsbürgern ist seit Jahresbeginn 2014 keine Bewilligung des AMS mehr erforderlich. Diese besitzen seit Jahresbeginn 2014 freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.
Übergangsregelungen gibt es für kroatische Staatsbürger. Diese benötigen eine arbeitsrechtliche Bewilligung für die Beschäftigungsaufnahme, jedoch ist seit 1.7.2013 keine Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung mehr notwendig.
Der örtliche Geltungsbereich der Beschäftigungsbewilligung umfasst das ganze Bundesgebiet.
Die Gebühren für die Bewilligungsanträge können jedoch nicht mehr mit Bankeinzug bezahlt werden. Den Bescheiden liegen ab sofort Zahlscheine bei.
$5 Ausländerbeschäftigungsgesetz
Innerhalb des Kontingents in der Landwirtschaft nach §5 Ausländerbeschäftigungsgesetz in der Verordnung „L23“ gelten ab sofort die folgenden Neuerungen:
Die Kontingentplätze wurden von 460 im Vorjahr auf 60 im Jahr 2014 reduziert, wobei Stammsaisoniers in die Kontingenthöhe nicht einberechnet werden.
Alle erstmaligen Beschäftigungen von neuen EU-Bürgerinnen – wozu derzeit nur kroatische Staatsbürger zählen – und Drittstaatsangehörigen sind nur nach einem erfolgten Ersatzkraftverfahren mit Parteiengehör und einhelliger Zustimmung des Regionalbeirates möglich.
Kroatische Arbeitskräfte können unter der Voraussetzung einer bereits erfolgten Beschäftigung in den landwirtschaftlichen Kontingenten in den Jahren 2011, 2012 und 2013 innerhalb des aktuellen Kalenderjahres für 9 Monate beschäftigt werden. Bewilligungen als Erntekräfte werden jedoch nicht angerechnet.
Neuer Standort der Fremdenpolizei
Die Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Drittstaatsangehörige mit sichtvermerkfreier Einreise erfolgt seit 2014 am neuen Standort der Landespolizeidirektion Wien in der Hermann Bahr Straße 3, 1210 Wien, Referat 3, Fremdenpolizei .
Es ist zu beachten, dass die Bewilligungsausstellung nur für das Unternehmen erfolgen kann, welches auf der Unbedenklichkeitsbescheinigung angeführt ist.
Für sichtvermerkpflichtige Drittstaatsangehörige ist wie bisher die Einreichung einer Sicherungsbescheinigung notwendig. Auch hier gilt die Beschäftigungsbewilligung wie oben angeführt.
Organisatorische Änderungen
Ab 1.4.2014 ist als zentrale Anlaufstelle für alle Bereiche des Ausländerbeschäftigungsverfahrens in Wien die Service AusländerInnenbeschäftigung Wien, Ungargasse 37, 1030 Wien zu kontaktieren.
Anträge können weiterhin auch an den regionalen Geschäftsstellen abgegeben werden, jedoch werden diese ohne inhaltliche Prüfung an das neue SAB (Service AusländerInnenbeschäftigung) weitergeleitet.
Antragsformulare können online unter www.ams.at (Download und Formulare) oder direkt an den Geschäftsstellen des AMS angefordert werden.
Über die Nachrichtenfunktion kann man Anfragen an das AMS stellen und erhält die Antwort an ein eigenes eAMS-Konto. Über die eServicefunktion kann man Angelegenheiten nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz elektronisch abwickeln. Das eAMS-Konto für Unternehmen kann man über den Demozugang www.e-ams.at/eamslogin-sfu.html ausprobieren.