Ab 1. Jänner 2016 werden auch Fahrten mit Euro 2-LKW und -Sattelzugfahrzeugen verboten sein. Diese durften bis zum 30. September 2001 zugelassen werden. Generelle Ausnahmen, wie sie derzeit gelten, wird es nur mehr für LKW mit teuren Spezialaufbauten geben. Welche LKW darunter fallen, wird derzeit noch verhandelt.
Alle jüngeren LKW, die noch eingesetzt werden dürfen, müssen ab 1. Jänner 2015 mit einer Plakette gekennzeichnet werden, die man bei Autowerkstätten erhält und die einmalig etwa 30 Euro kostet. Diese Plakette wird man sinnvollerweise bei der nächsten jährlichen Überprüfung des LKW anbringen lassen.
Betroffenes Gebiet (siehe Karte oberhalb)
Wien: ganzes Bundesland
NÖ: das Sanierungsgebiet Wiener Umland:
• im Bezirk Bruck an der Leitha die Gemeinden Bad Deutsch-Altenburg, Bruck an der Leitha, Enzersdorf an der Fischa, Göttlesbrunn-Arbesthal, Götzendorf an der Leitha, Hainburg an der Donau, Haslau-Maria Ellend, Höflein, Petronell-Carnuntum, Rohrau, Scharndorf, Trautmannsdorf an der Leitha;
• im Bezirk Gänserndorf die Gemeinden Aderklaa, Andlersdorf, Deutsch-Wagram, Eckartsau, Engelhartstetten, Gänserndorf, Glinzendorf, Groß-Enzersdorf, Großhofen, Haringsee, Lassee, Leopoldsdorf im Marchfelde, Mannsdorf an der Donau, Marchegg, Markgrafneusiedl, Obersiebenbrunn, Orth an der Donau, Parbasdorf, Raasdorf, Strasshof an der Nordbahn, Untersiebenbrunn, Weiden an der March, Weikendorf;
• im Bezirk Korneuburg die Gemeinden Bisamberg, Hagenbrunn, Korneuburg, Langenzersdorf; (die Gemeinden Ernstbrunn, Großmugl, Sierndorf und Hausleiten sind irrtümlich genannt, und sollen bei der nächsten Novelle entfernt werden)
• im Bezirk Mödling die Gemeinden Achau, Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Hennersdorf, Laxenburg, Münchendorf, Vösendorf, Wiener Neudorf;
• im Bezirk Wien Umgebung die Gemeinden Fischamend, Gerasdorf bei Wien, Himberg, Schwechat, Ebergassing, Klein-Neusiedl, Klosterneuburg, Lanzendorf, Leopoldsdorf, Maria-Lanzendorf, Rauchenwarth, Schwadorf, Zwölfaxing;
Burgenland: ganzes Bundesland, jedoch nur LKW Baujahr 1991 und älter
Betroffene LKW:
Das Fahrverbot enthält keine Einschränkung bezüglich der Gewichtsklasse der LKW. Daher sind auch Fahrten mit alten Klein- und Kleinst-LKW verboten (z. B. Fiskal-LKW, Kleintransporter, Business-Vans oder Geländewagen, die als LKW zugelassen sind).
Da die Fahrverbote für LKW und Sattelzugfahrzeuge gelten, sind Sonderkraftfahrzeuge, selbst fahrende Arbeitsmaschinen und ähnliche Fahrzeuge (z.B. Wohnmobile) nicht vom Fahrverbot betroffen. Nur jene Kraftfahrzeuge, die im Zulassungsschein die Eintragung Lastkraftwagen oder Sattelzugfahrzeug aufweisen, sind vom Fahrverbot betroffen.
Details unter www.wko.at.