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23. Winterunternehmerseminar in Tirol

Ein Artikel von Ulrike Fassler | 08.02.2013 - 14:43

Gesetzliche Regelungen bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln

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Mit dem hochaktuellen Thema „Pflanzenschutzgesetz 2012 – was ist neu?– speziell für Anwender“ begann der zweite Seminartag. Ing. Ulrich Jakob Zeni, Referent für Obstverarbeitung und Pflanzenschutz an der Landwirtschaftskammer Tirol (Lk Tirol), präsentierte eine Übersicht über die aktuelle EU- und bundesweite Lage des Pflanzenschutzgesetzes und des Pflanzenschutzmittelgesetzes, welche seit 14. Juni 2011 in Kraft getreten sind, und über deren Auswirkungen auf die praktische Anwendung.

In weiterer Folge ging er auf die speziellen Landesverordnungen im Land Tirol zum Pflanzenschutzgesetz sowie zum Pflanzenschutzmittelgesetz ein. Das Tiroler Pflanzenschutzgesetz 2001 wurde in Tirol 2012 novelliert, wobei einen Hauptteil dieser Novelle die Verlegung des Bienenschutzes vom Pflanzenschutzgesetz ins Pflanzenschutzmittelgesetz darstellt. Diese besonders penible Behandlung der sensiblen Problematik des Bienensterbens ist im Tiroler Pflanzenschutzmittelgesetz einzigartig.
In den meisten weiteren Bereichen sind die gesetzlichen Regelungen in ihren Grundzügen jenen der übrigen österreichischen Bundesländer sehr ähnlich.

Neue verschärfte Regelungen sind vor allem für die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln und bei den Aufzeichnungen über deren Erwerb und deren Verwendung zu berücksichtigen.

Eine weitere aktuelle Problematik ist die vorgeschriebene Kontrolle der Pflanzenschutzmittelgeräte, wofür es in Österreich derzeit noch keine befähigte Kontrollbehörde gibt. Hierfür besteht noch Aufholbedarf auf Bundesebene.

Abschließend wies Zeni darauf hin, dass für die berufliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ab 26. November 2015 eine Ausbildungsbescheinigung, der sogenannte Pflanzenschutzmittelführerschein Voraussetzung ist, und er informierte die Besucher über die Voraussetzungen zur Erlangung dieses Dokuments.

Gehölzwertermittlung nach der Methode Koch

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Einen Eindruck von der Komplexität bei der Berechnung des Wiederherstellungswertes bzw. des Zeitwertes eines Gehölzes vermittelte Ing. Manfred Putz von der Lk Tirol, Geschäftsführer des Landesverbandes der Tiroler Baumwärter, durch eine Gegenüberstellung der theoretischen Gehölzwertermittlung nach dem Sachwertverfahren der Methode Koch mit Fallbeispielen aus der Praxis.

Die Methode Koch ist eine juristisch anerkannte Methode zur Wertermittlung eines Gehölzes. Als zentrale Frage vor der Wertermittlung nach dem Sachwertverfahren steht die Funktion des betreffenden Gehölzes im Fokus. Das Schema der Berechnung stützt sich auf die in der Vergangenheit entstandenen Herstellungskosten des Gehölzes. Unter Abzug der zum Schadenszeitpunkt entstandenen Wertminderungen wird der Zeitwert des Gehölzes ermittelt. Der tatsächliche Sachwert  ergibt sich, indem die Herstellungszeit, die das Gehölz bis zu seiner Funktionserfüllung benötigt hat, berücksichtigt wird. Für diese Berechnung werden die Kosten des gewählten Gehölzes, die Pflanzung und Anwuchspflege und das Anwuchsrisiko pro Jahr verzinst und die laufenden Pflegekosten hinzuberechnet.
Von diesem ermittelten Sachwert für ein voll funktionstaugliches Gehölz werden alle vor dem Schadenseintritt vorgefallenen Wertminderungen, z. B. wegen des Alters sowie sonstiger Mängel, zum Abzug gebracht.
Erst dieser ermittelte Wert hat bei einer Forderung nach Schadenersatz Relevanz.

Die Sachverständigen stützen sich bei der Bewertung eines Gehölzes zur rechtlichen Absicherung auf die ÖNORM 1123.

Als wesentlich in der juristischen Praxis erachtet Putz, die Betroffenen auf die enormen Unterschiede zwischen dem Zeitwert und dem Wiederherstellungswert eines Gehölzes aufmerksam zu machen. Für dessen Wiederherstellung muss die Zumutbarkeit gegeben sein, ansonsten kann die Entschädigung nur nach dem Zeitwert getroffen werden.
Putz empfiehlt Klägern zur Risikominderung, eine Klage zuerst nach strafrechtlichem Verfahren einzureichen. Somit kann vor einer Entscheidung zu einem zivilrechtlichen Verfahren leichter abgeschätzt werden, ob der gewünschte Wiederherstellungswert überhaupt angefordert werden kann.

Generell kann man das Baumschutzgesetz in Österreich aufgrund des wirksamen Nachbarschaftsrechtes als eines der besten in Europa bezeichnen. Gartengestalter haben übrigens bei der Anlage von Gärten den Auftraggeber über die Rücksichtnahme auf das Nachbarschaftsrecht zu informieren.

Formpflanzen und deren Verwendung, Pflanzenzucht und Verwendung von Solitärpflanzen

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Über die Qualitäten von Formpflanzen und deren Verwendung sowie über Pflanzenzucht und die Verwendung von Solitärpflanzen referierte Baumschulmeister Gereon Göller von der Firma Lorenz von Ehren aus Hamburg/D in Form eines reichlich mit Bildmaterial illustrierten Vortrages.

Das renommierte Unternehmen wurde im 19. Jhdt. in Hamburg gegründet und betreibt auf seinem Hauptsitz eine Kulturfläche von 350 ha sowie in seinem Zweigbetrieb in Bad Zwischenahn eine Kulturfläche von 165 ha. Durch die geeignete Lage in den größten Anbauzentren für Baumschulware ist es dem Unternehmen möglich, ein komplettes Gehölzprogramm anzubieten.

Göller stellte das in der Baumschule angebotene vielseitige Formenspektrum bei Formpflanzen sowie die dafür geeigneten Pflanzenarten vor und präsentierte weiters interessante Gehölze hinsichtlich Rindenschmuck und Herbstfärbung.
Im Trend ist auch die Pflanzung von schrägwachsenden Gehölzen, sogenannten Windflüchtern, z. B. für die Beschattung von Teichsituationen.

Bezüglich der Schnittmaßnahmen für Formgehölze machte der Vortragende auf die notwendige Einhaltung des richtigen Schnittzeitpunktes aufmerksam. Der Schnittzeitpunkt sollte nur in der Vegetationszeit der Gehölze, also im Frühsommer bis zum Sommer (Anfang August) erfolgen, denn die pflanzeneigenen Abwehrmechanismen funktionieren nur in dieser Zeit optimal.
Pflanzen, die sehr lange Zeit für den Wundverschluss benötigen, wie z.B. der Spitzahorn, sollten gleich zu Beginn der Vegetationszeit geschnitten werden.

Als Ausgangsmaterial für Formpflanzen werden mehrfach verschulte schwach wachsende Veredelungen wie z.B. Pinus silvestris „Norske“ oder Thuja plicata Exclesa „Geldermann“ für die Aufschulung von Spaliergehölz herangezogen. Diese bringen den Vorteil geringerer Schneidarbeiten mit sich.
Bei der Anzucht der Jungpflanzen auf das Ausgangsmaterial muss auf deren absolute Gesundheit geachtet werden, d. h. die Pflanzen müssen frei von Pilzen oder Verletzungen sein. Die Anzucht erfolgt in eigenen Anzuchtsquartieren. Verschult wird maschinell. Zur Förderung einer reichen Wurzelbildung werden die Pflanzen mehrfach verschult.

Gedüngt wird in der Baumschule aus einem Mix aus organischen und mineralischen Düngern, wofür eigene Beratungsringe herangezogen werden. Nach Rodung einer Fläche wird diese für ein Jahr mit Gründung versorgt.

Weiters zeigte Göller eindrucksvoll in Bildern die Vorbereitung der Gehölze für den Versand und gab Empfehlungen zum Anbau, zur Pflege und Düngung sowie zum Pflanzenschutz von Solitärpflanzen. Da im A-Horizont des Bodens mehr Sauerstoff für die Pflanzenwurzeln zur Verfügung steht, rät Göller prinzipiell zu einer höheren Pflanzung in Form einer leichten Hügelpflanzung.
Bei immergrünen Gehölzen sollte außerdem bei der Bewässerung deren hoher Wasserbedarf berücksichtigt werden.
Um Konkurrenzpflanzen in der Umgebung klein zu halten ist regelmässiges Schneiden bzw. die Verwendung eines Vlieses anzuraten.
Am Ende des Vortrages stand die Vorstellung der zahlreichen europaweit durchgeführten Projekte durch die Baumschule.