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Gelbdrucke neuer FLL-Richtlinien fertiggestellt

Ein Artikel von Red. | 11.01.2012 - 08:35
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FLL-„Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung der Übergangsbereiche von Freiflächen zu Gebäuden“
Der Geltungsbereich der Empfehlungen umfasst die fachgerechte Planung und Ausführung des Fassadensockels im Übergangbereich zwischen der abgedichtetem Gebäudeaußenwand und der angrenzenden Freifläche. Dabei handelt es sich um eine sensible Schnittstelle, bei dem es in der Vergangenheit bei der Planung und Ausführung zwischen den beteiligten Leistungsbereichen des Hoch- und Tiefbaus sowie des Landschaftsbaus den Leistungsbereichen leider immer wieder zur Beschädigung der Gebäudeabdichtung gekommen ist. Um dies zukünftig zu vermeiden, beinhalten die vorliegenden Empfehlungen die wesentlichen Anforderungen an die Anschlüsse der unterschiedlichen Freiflächentypen (z. B. Vegetationsflächen, Wasserflächen, Wege-, Platz-, Terrassen-flächen) an die gebräuchlichsten Außenwand- und Sockelkonstruktionen.

Im Rahmen des offiziellen Einspruchsverfahrens vom 16.1.2012 – 16.4.2012 können Interessierte den Gelbdruck bei der FLL anfordern und ihre Einsprüche geltend machen.

FLL-„ZTV-Wegebau – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für den Bau von Wegen und Plätzen außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs“
2008 wurde ein FLL-Gremium einberufen, welches das Thema "Wegebau" aufgegriffen und inzwischen die „ZTV-Wegebau“ erarbeitet hat. Die neue ZTV gilt für das Befestigen von Verkehrsflächen mit Pflastersteinen und Platten aus Betonstein, Betonwerkstein, Pflasterklinker, Pflasterziegel, Natur-stein und Naturwerkstein in ungebundener, gebundener, teilgebundener, versickerungsfähiger und begrünbarer Bauweise und ergänzt damit die ATV DIN 18318. Die Anwendung der ATV DIN 18318 „Verkehrswegebauarbeiten - Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassungen“ verursacht durch ihren Geltungsbereich („…Wege und Plätze aller Art…“) immer wieder Missverständnisse zwischen Landschaftsarchitekten bzw. Garten- und Landschaftsbauern und Bauherren bzw. Sachverständigen. Die ATV DIN 18318 muss nach ihrem Geltungsbereich auch für das Befestigen von relativ schwach belasteten Flächen angewendet werden, z. B. für Terrassen, Sitzplätze, Gartenwege, Hauszugänge, Garagenzufahrten, die i. d. R. unterhalb der Bauklasse VI der RStO einzustufen sind.

Das offizielle Einspruchsverfahren erstreckt sich von 9.1.2012 – 9.4.2012.