Kritik an LKW-Fahrverbot

Ein Artikel von LK Wien | 02.06.2010 - 13:43

„Das Fahrverbot für LKW am Wochenende ist in Hinblick auf eine Reduktion des Schwerverkehrs grundsätzlich positiv zu sehen“, präzisiert der LK-Präsident, Franz Windisch, „doch hat es in der jetzigen Form teilweise den gegenteiligen Effekt.“ Das klingt absurd, ist aber eine Tatsache. Das bestehende Gesetz sieht Ausnahmeregelungen vom LKW-Wochenend-Fahrverbot vor. Unter anderem gelten sie für Tiertransporte und für „leicht verderbliche“ Lebensmittel. Darunter fallen etwa Produkte wie Milch, Eier, Fleisch, Brot, Speiseeis sowie Salat, bestimmte Gemüse wie Gurken und Tomaten und teilweise Obst. Produkte, die der Kunde am Montag frisch im Regal des Lebensmittelhandels vorfinden möchte. Nicht unter diese Ausnahmeregelung fallen aber etwa Äpfel, bestimmte Kräuter, Kartoffeln oder Joghurt. Sie dürfen zwar ebenfalls am Wochenende transportiert werden, allerdings nur von LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen.

LKW im Konvoi
Das führt für Frächter und Produzenten mit einer breiten Angebotspalette zu folgender kurioser Situation. Ein großer Kühl-LKW wird für einen Wochenendtransport mit leicht verderblichen Lebensmitteln beladen – kann aber oft nicht komplett gefüllt werden. Mit den nicht als leicht verderblich geltenden Lebensmitteln wird ein zweiter, kleinerer LKW beladen und ebenfalls auf den Weg geschickt. So bleibt wertvolle – und auch teure – Frachtkapazität ungenutzt und es werden viele Kilometer gefahren, die gar nicht notwendig wären. Der niederösterreichische Transportunternehmer Fritz Müller, der rund 200 Kühl-LKW auf der Straße hat, rechnete kürzlich vor, dass allein seine Flotte dadurch pro Jahr rund 500.000 zusätzliche Kilometer abspult.

Schlecht für die Öko-Bilanz
„Es ist widersinnig“, gibt Robert Fitzthum, Direktor der Landwirtschaftskammer Wien und Aufsichtsratsvorsitzender von Österreichs größtem Gemüseproduzenten, der LGV, zu bedenken, „wenn wir in der Produktion unserer Lebensmittel das möglichste tun um eine optimale Umwelt-Bilanz zu erreichen und dann beim Transport so viel wieder verspielen.“ Seine Forderung: „Die Situation könnte ganz leicht entschärft werden, wenn die Transporte nicht ausschließlich, sondern überwiegend leicht verderbliche Produkte beinhalten müssten, die dann noch mit anderen, ebenfalls verderblichen Lebensmitteln aufgefüllt werden könnten.“

Keine Schlupflöcher möglich
Es liegt auf der Hand, dass die derzeit gängige Praxis einerseits zu einer Verteuerung des Transports und damit der regionalen Produkte führt und andererseits die gesamte Ökobilanz der Produktion und der Anlieferung bis zum Konsumenten deutlich verschlechtert. Befürchtungen, die Frächter könnten nach einer Modifikation der derzeitigen Regelung auch andere Güter am Wochenende transportieren und als Alibi ein paar Gemüsekistchen aufladen, sind unbegründet. Denn die geforderte Neuregelung bezieht sich ausschließlich auf Lebensmittel, beziehungsweise Produkte wie Pflanzen und Blumen. Zudem würde eine Regelung, die eine maximale Quote von nicht leicht verderblichen Produkten festlegt, die gemeinsam mit den leicht verderblichen transportiert werden dürfen, diesbezüglich einen Missbrauch ohnehin unterbinden.