Um durchschnittlich 2,6 bzw. 2,5 % werden ab 1. März 2006 die Mindestlöhne für Beschäftigte im Blumenhandel und für Blumenbinder sowie Lehrlingsentschädigungen steigen. Die neuen Regelungen sollen bis 31.01.2007 gelten. Da drei Lohnkategorien deutlich unter € 1.000,- Monatslohn liegen, wurden diese überproportional erhöht. Dafür wurden die Löhne in den oberen Kategorien, in die die meisten Arbeitnehmer eingestuft sind, lediglich um 2,4 % erhöht. Auch im Bereich Landschaftsgärtner wurden Lohnerhöhungen ausverhandelt. Die KV-Löhne steigen hier um 2,5 %, Lehrlingsentschädigungen um 2,3 %.
Quelle: Bundesinnung der Gärtner und Floristen